Eine meiner ersten Erinnerungen ist, dass beim täglich bei meiner Großmutter, Philomena Köhler, stattfindenden Abendgebet um die Rückkehr unseres Vaters gebetet wurde. Als Jugendlicher fragte ich meinen Vater danach, da ich ja wusste, dass es sich nicht um die Kriegsgefangenschaft, die mir damals bekannt war, handeln konnte. So erfuhr ich erstmalig von der Inhaftierung 1959.
Am 10. Mai 1960 wurde Josef Köhler aus der Haft entlassen und mit Schreiben des Staatsanwaltes des Bezirkes Leipzig, vom 13. Juni 1960, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Es begann also wieder ein neuer Abschnitt, denn wie im vorigen Beitrag beschrieben, war die Fortsetzung des Betriebsaufbaues nicht mehr möglich.
Für den inzwischen bestehenden Betrieb wurde Josef Köhler Hausverbot erteilt.