Ergänzung

Danke für die Anfragen, die mich im Zusammenhang mit den Artikeln vom 24.12.2009 und 31.12.2009 erreichten. Hier die Indizien, die für meine These von der politisch motivierten Verhaftung sprechen.
Das Ermittlungsverfahren, durchgeführt von der Leipziger Polizei, richtete sich gegen mehrere Personen:
–         Sehnert, Willy,
–         Rauschenbach, Gerth,
–         Rauschenbach, Erich,
–         Pfützner, Arnim und
–         Köhler, Josef.
Im Grunde ging es um illegalen Import von Kfz.-Ersatzteilen, Genussmitteln und Medikamenten aus Westberlin, im Zusammenhang mit devisenrechtlichen Verstößen.
Für die beiden Übersetzer (Mitglieder des Übersetzerkollektivs) Arnim Pfützner und Josef Köhler war die Verbindung zu den drei anderen Beschuldigten der inzwischen verstorbene Wolfgang Höher. Für sie wurde die Ermittlung auch beschränkt auf illegalen Import von Genussmitteln und Medikamenten im Zusammenhang mit devisenrechtlichen Verstößen.
Das Verfahren gegen Josef Köhler wurde aber sofort von den übrigen Ermittlungsverfahren abgetrennt und im weiteren Verlauf von dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bearbeitet.
Dazu:  Schlußbericht VPKA Leipzig Tgb.Nr.: M 3824/59 vom 24.2.1969 Punkt 1.5.)

K Ö H L E R, Josef
geb.am: 18.3.1923, in Fleyh
wohnhaft in Leipzig C 1, Balczakstraße [sic!]17
ohne erlernten Beruf –
zuletzt als Übersetzer tätig gewesen
deutsche Staatsangehörigkeit – verh. – 2 Kinder
kein Vermögen – monatlicher Vierdienst [sic!] ca. 1.800,– DM
nicht vorbestraft
Beschuldigter befindet sich für Ministerium f. Staats-sicherheit in Haft

und Punkt V. besondere Bemerkungen:

Das Verfahren gegen K Ö H L E R wird bei der Dienststelle des MfS mitbearbeitet und zur Anklage gebracht. Wir bitten das Verfahren abzutrennen.

Aus diesen Fakten geht also hervor, dass Josef Köhler von Anfang an durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in Haft genommen wurde.

1960 1. Halbjahr

Eine meiner ersten Erinnerungen ist, dass beim täglich bei meiner Großmutter, Philomena Köhler,  stattfindenden Abendgebet um die Rückkehr unseres Vaters gebetet wurde. Als Jugendlicher fragte ich meinen Vater danach, da ich ja wusste, dass es sich nicht um die Kriegsgefangenschaft, die mir damals bekannt war, handeln konnte. So erfuhr ich erstmalig von der Inhaftierung 1959.
Am 10. Mai 1960 wurde Josef Köhler aus der Haft entlassen und mit Schreiben des Staatsanwaltes des Bezirkes Leipzig, vom 13. Juni 1960, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Es begann also wieder ein neuer Abschnitt, denn wie im vorigen Beitrag beschrieben, war die Fortsetzung des Betriebsaufbaues nicht mehr möglich.
Für den  inzwischen bestehenden Betrieb wurde Josef Köhler Hausverbot erteilt.