Weggefährten – Ernst Hassenrück

Die Veröffentlichungen über Weggefährten von Josef A. Köhler soll dazu dienen, eventuell weitere Informationen über die betreffenden Personen zu finden.Josef Köhler und Ernst Hassenrück
Ernst Adolf Hassenrück wurde am 01. Januar 1930 in Lodz/Polen geboren. Sein Vater war protestantischer Pfarrer, seine Mutter Hausfrau. Er besuchte in Lodz die Schule bis 1945. Nach Kriegsende wurde die Familie in die DDR umgesiedelt und er legte, wahrscheinlich in Falkenau, das Abitur ab. Zuerst arbeitete Ernst Hassenrück bei der Wismut AG in Marienberg/Sachsen als Untertagearbeiter, später nach Ablegung eines Lehrgangs als Markscheider.
1950 qualifizierte er sich als Neulehrer und wurde Grundschullehrer an der Grundschule Flöha/Sachsen. Aus gesundheitlichen Gründen musste er diese Tätigkeit jedoch aufgeben. Vom Mai bis September 1953 arbeitete Ernst Hassenrück als Sachbearbeiter für Volksbildung beim für seine Heimatstadt zuständigen Rat des Kreises und bewarb sich um ein Studium an der Karl-Marx-Universität Leipzig.
Von 1953 bis 1957 studierte er an der Karl-Marx-Universität Leipzig, an der philosophischen Fakultät, das Fach Slawistik. Ernst Hassenrück wird in verschiedenen Quellen als Student mit sehr guten Leistungen bezeichnet. 1957 schloss er dieses Studium mit dem Staatsexamen ab und arbeitete in der Folgezeit als Assistent an der slavistischen Fakultät. Im Rahmen der Zerschlagung einer „staatsfeindlichen“ Gruppe um Dr. Schröder[1] an der Karl-Marx-Universität wurde gegen ihn 1957 ermittelt, er wurde mehrmals vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verhört und wurde an der Universität andersweitig eingesetzt. Gleichzeitig wurde er aus der SED ausgeschlossen.
Im Februar 1958 verließ Ernst Hassenrück die Karl-Marx-Universität endgültig und machte sich als Übersetzer und Dolmetscher selbständig. Anfang 1959 wurde er Mitglied des Übersetzerkollektivs.
IM Landau* behauptet, dass die Bekanntschaft von Ernst Hassenrück und Josef A. Köhler vom März oder April 1959 datiert. Vermittelt wurde diese durch eine Kollegin Hassenrücks von der Karl-Marx-Universität. Weiterhin behauptet Landau, dass Ernst Hassenrück etwa August 1959 zeitweise als amtierender Geschäftsführer des Übersetzerkollektivs und anschließend als Leiter der Gruppe slavische Sprachen eingesetzt wurde. Nach Gründung des Büros für technisch-wissenschaftliche Übersetzungen (TEWI) wäre er Übersetzer-Redakteur und ebenfalls Leiter der Gruppe slawische Sprachen geworden und hätte von Josef A. Köhler von Fall zu Fall Aufgaben zugewiesen bekommen, die die Gesamtarbeit des Büros speziell im Bereich Organisation betrafen.
Diese Stellung im Übersetzerkollektiv wird von keiner weiteren Quelle bestätigt, so schreibt IM Kirchner* nur von Köhler,  Schneider und Rudel. Aber die Behauptung ist dennoch glaubhaft
AP* schreibt über Ernst Hassenrück wie folgt:

Ernst Hassenrück kam mit Diplom vom slawischen Institut der Karl-Marx-Universität und hatte sich als Übersetzer für russisch und polnisch beworben. Inwieweit er eingesetzt wurde, weiß ich nicht.

Nach der Auflösung des Übersetzerkollektivs arbeitete Ernst Hassenrück weiter als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher für Russisch, Polnisch und in geringerem Maße auch Tschechisch. Der größte Teil dieser Arbeit waren Übersetzer- und Dolmetscherleistungen für verschiedene Kombinate und VEB im Rahmen des RGW. Wie auch Josef A. Köhler war er auch von Anfang an Mitglied der Vereinigung der Sprachmittler (VdS) der DDR.
Ernst Hassenrück war zwei Mal verheiratet und hatte aus erster Ehe eine Tochter.
In den 70er Jahren nahm Ernst Hassenrück eine Anstellung in einem VEB an und verließ Leipzig. Mir ist nur bekannt, dass er in den Bezirk Dresden zog.
Ernst Hassenrück starb 1980.
[1] In einigen Unterlagen des MfS wird die Gruppe als Schröder/Zwerenz/Loest-Gruppe bezeichnet.
* Die Klarnamen der IM Kirchner und Landau, sowie der vollständige Name von A.P. sind dem Autor bekannt, werden aber wegen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht veröffentlicht.
Quellen:
BStU, MfS, BV Leipzig, AIM 364/87, Bd. I
BStU, MfS, BV Dresden, AIM 578/84, Bd. I
BStU, MfS, BV Leipzig, AIM 035/84, Bd. II
A.P. an Köhler, Thomas 04.11.2010 Übersetzerkollektiv eMail

Zwischenbemerkung

In der letzten Zeit erhielt ich über die Kontaktadresse mehrere Anfragen, warum es mit der Geschichte des Josef A. Köhler so schleppend vorangeht.
Ich freue mich natürlich über das Interesse an meiner Arbeit, möchte aber nicht jede Anfrage einzeln beantworten, sondern ich tue dies mit diesem „Zwischenruf“.
Im Frühjahr 2010 bemerkte ich, dass es in der Biographie des Josef A. Köhler Brüche gab, die mit den bisher von mir durchgeführten Recherchen nicht zu erklären sind. Deshalb stellte ich bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) einen Forschungsantrag, mit dem Arbeitsitel „Zusammenarbeit mit MfS bzw. KGB am Einzelbeispiel Josef Anton Köhler“, der auch genehmigt wurde. Die Implikationen, die sich aus der Titelwahl ergeben, sind nicht zufällig, aber da meine Arbeit zu diesem Thema nicht abgeschlossen ist werde ich hier nicht näher darauf eingehen. Die Ergebnisse werden erst nach Fertigstellung dieser Forschungsarbeit publiziert.
Die Unwilligkeit einiger Stellen (hier ist ausdrücklich nicht die BStU gemeint) zur Kooperation bei der Forschung, die Nichtauffindbarkeit oder Sperrung von Akten in Archiven und natürlich das Problem der mangelnden Kooperation von Personen des ehemaligen MfS und KGB, können die Arbeit zwar erschweren, aber nicht verhindern.
Es wird also weiterhin nur sporadisch neue Beiträge im BLOG geben, ich bitte dies zu verzeihen.
An dieser Stelle sei den oben (nicht) genannten Personen und Institutionen nochmals versichert:

Es geht mir hier nicht um eine Abrechnung mit Ihnen. Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Version der Ereignisse zu schildern und ich werde diese Version auch unvoreingenommen, in Gegenüberstellung zu der von mir erarbeiteten Version, veröffentlichen. Wenn ich natürlich nur einseitig Informationen bekommen kann, wird auch das Resultat der Arbeit einseitig ausfallen. Eine Namensnennung, auf die ich bisher verzichtet habe, wird auch weiterhin nur auf Wunsch der Betroffenen erfolgen.