Die in den vorausgegangenen Artikeln geschilderten Probleme, bezüglich Arbeit und Studium, sind wahrscheinlich zum Teil dem Ausschluss aus der SED im Juli 1951, wegen des Verdachtes auf Republikflucht, geschuldet.
Ob nun aus Überzeugung oder aus anderen Gründen bemühte sich Josef Köhler sofort nach der Heimkehr aus der Haft um die Wiederaufnahme in die SED.
Dazu schreibt er im November 1962 an die zentrale Parteikontrollkommission der SED:
Anfang April 1953 [sic!] wurde mir durch eine Dienststelle der UdSSR offiziell eröffnet, dass ich mich auf Anweisung der sowjetischen Organe als freier Bürger betrachten darf, wobei mir aus der Inhaftierung bei meiner Rückkehr nach Deutschland keinerlei Nachteile erwachsen werden, da ich keine Vergehen bzw. Verbrechen begangen habe, durch die die UdSSR, die DDR bzw. andere sozialistische Staaten, ihre Bürger und Vermögen geschädigt bzw. beeinträchtigt worden sind. Die gleiche Erklärung wurde mir bei meiner Ankunft in Berlin im Rahmen von Besprechungen am 28.12. und 29.12.1953 gegeben. Wobei ich auch den Hinweis erhielt, mich unverzüglich nach meiner Rückkehr bei der Stadtleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in Leipzig, und zwar über den mir bekannten Genossen Billhardt beim Genossen Fritz Baier zu melden. Ich möchte hier betonen, dass ich diesem Hinweis genau gefolgt bin…
Er führt in diesem Schreiben alle Aktivitäten aus den Jahren 1954 und 1955 auf und lässt auch hier durchblicken, dass er sich dessen bewusst ist, dass der Parteiausschluss ein wichtiger Grund für seine Probleme mit der Wiederimmatrikulation und seiner Arbeit an der KMU ist.
Schon mal als Vorausblick, es gelang Josef Köhler nicht, wieder in die SED aufgenommen zu werden.