1954 – 1955 II

Die in den vorausgegangenen Artikeln geschilderten Probleme, bezüglich Arbeit und Studium, sind wahrscheinlich zum Teil dem Ausschluss aus der SED im Juli 1951, wegen des  Verdachtes auf Republikflucht, geschuldet.
Ob nun aus Überzeugung oder aus anderen Gründen bemühte sich Josef Köhler sofort nach der Heimkehr aus der Haft um die Wiederaufnahme in die SED.
Dazu schreibt er im November 1962 an die zentrale Parteikontrollkommission der SED:

Anfang April 1953 [sic!] wurde mir durch eine Dienststelle der UdSSR offiziell eröffnet, dass ich mich auf Anweisung der sowjetischen Organe als freier Bürger betrachten darf, wobei mir aus der Inhaftierung bei meiner Rückkehr nach Deutschland keinerlei Nachteile erwachsen werden, da ich keine Vergehen bzw. Verbrechen begangen habe, durch die die UdSSR, die DDR bzw. andere sozialistische Staaten, ihre Bürger und Vermögen geschädigt bzw. beeinträchtigt worden sind. Die gleiche Erklärung wurde mir bei meiner Ankunft in Berlin im Rahmen von Besprechungen am 28.12. und 29.12.1953 gegeben. Wobei ich auch den Hinweis erhielt, mich unverzüglich nach meiner Rückkehr bei der Stadtleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in Leipzig, und zwar über den mir bekannten Genossen Billhardt beim Genossen Fritz Baier zu melden. Ich möchte hier betonen, dass ich diesem Hinweis genau gefolgt bin…

Er führt in diesem Schreiben alle Aktivitäten aus den Jahren 1954 und 1955 auf  und lässt auch hier durchblicken, dass er sich dessen bewusst ist, dass der Parteiausschluss ein wichtiger Grund für seine Probleme mit der Wiederimmatrikulation und seiner Arbeit an der KMU ist.
Schon mal als Vorausblick, es gelang Josef Köhler nicht, wieder in die SED aufgenommen zu werden.

Rückkehr

Am 28.12.1953 wurde Josef Köhler, über das Lager Fürstenwalde/Spree, in die Heimat entlassen.
Ihm wurde mitgeteilt, dass er sich als unbescholtener Bürger der DDR betrachten könne und, dass die Haftzeit, keine weiteren Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste war, dass er im Juli 1951 wegen (vermuteter) Republikflucht, aus der SED ausgeschlossen wurde.
Die Konsequenzen zeigten sich in den späteren Jahren.

1948 – 1951

Im September 1948  wurde ich repatriiert und kam zur Abteilung Grenze und Bereitschaften 1. Im Oktober ging ich nach Dresden zum sowj. Berater als Dolmetscher und ließ mich im Dezember zur Abt. K nach Leipzig versetzen. Hier arbeitete ich in der Fahndung, im Sekretariat des Leiters, in VP 4 und ging 1950 zum Studium an das slavistische Institut.

So der Lebenslauf aus den 70er Jahren.

Am 23.9.1948 wurde ich aus sowj. Kriegsgefangenschaft entlassen. Seit diesem Tage bis zum 31.3.50 war ich Angehöriger der Volkspolizei. SED seit 27.10.48.

(Aus dem Lebenslauf von 1950)
Der nahtlose Übergang von der Kriegsgefangenschaft zum Polizeidienst ist keine Ausnahme, da bereits in den Kriegsgefangenenlagern Mitarbeiter für die verschiedensten Aufgaben angeworben wurden. Teilweise wurde auch eine Entlassung von diesen Verpflichtungserklärungen abhängig gemacht. Auch für die Mitgliedschaft in der SED wurde in den Kriegsgefangenenlagern geworben.
Über die Dienstzeit bei der Volkspolizei ist nichts bekannt, es liegt nur das Dienstleistungszeugnis vom 31.März 1950, Volkspolizei-Präsidium Leipzig, Abteilung Personal vor, in dem die Zugehörigkeit zur Volkspolizei, vom 24.9.1948 bis 31.03.1950, bestätigt wird. Dort heißt es:

Er war anfänglich in einer Bereitschaft und wurde im Dezember 1948 zur Kriminalpolizei Leipzig versetzt. Hier fand er als Sachbearbeiter Verwendung und er hat sich auf Grund seiner guten geistigen Veranlagung schnell in das ihm neue Aufgabengebiet eingearbeitet.

Herr Köhler verläßt am 31.03.1950 den Volkspolizeidienst auf eigenen Wunsch, um an einer verantwortlichen Stelle, seinen Kenntnissen entsprechend, eingesetzt zu werden.
Leiter der Abteilung Personal
Freyer
Volkspol.-Oberrat

Als Nächstes finden sich zwei  Arbeiten zur Begabtenprüfung, „Gorkijs Leben und Werk“ als fachliche Arbeit vom 3.7.1950 und „Unser Kampf um den Frieden“ als gesellschaftswissenschaftliches Thema vom 4.7.1950. Diese wurden am Slavistischen Institut bei Prof. Dr. R. Olesch und Prof. Dr. Harig eingereicht.
Am 7.Juli 1950 wird von der Arbeiter- und Bauernfakultät der Universität Leipzig folgende Bescheinigung ausgestellt:

Herr Josef K ö h l e r
Geb. am 18.03.1923 in Fleyh, Kreis Dux. C.S.R.,
legte in der Zeit vom 3.-5. Juli 1950 vor der Prüfungskommission für die Zulassung zum Studium ohne Abgangszeugnis einer zur Universitätsreife führenden Schule die Begabtenprüfung ab, die er mit befriedigend bestand.
Gemäß Anordnung des Ministeriums für Volksbildung, Hauptabteilung Hochschulen und Wissenschaft, kann Herr Köhler für das Studium der Slavistik an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.

Für das Studienjahr 1950/51 wurde er an der Universität Leipzig, Institut für Slavistik immatrikuliert.