Zwischenbemerkung

In der letzten Zeit wurde ich mehrfach gefragt, ob ich  Schluss gemacht habe und die  Artikel vom 18. März das Ende der Geschichte sind.
Natürlich ist dies nicht der Fall, aber die Untersuchungen gehen eben schleppend voran. Das liegt zum Einen daran, dass ich ja auch Geld verdienen muss. Ich arbeite also in Vollzeit. Zum Zweiten ergeben sich ständig neue Probleme bei der Einordnung verschiedener Begebenheiten.
Ich möchte diesen Artikel also nutzen um den geneigten Lesern meines Blogs einige Fragen zu stellen, die noch klärungsbedürftig sind. Da ich weiß, dass sich auch einige mit eigenen Forschungsprojekten beschäftigte unter diesen befinden ergeben sich vielleicht neue Erkenntnisse.
Gehen wir also zurück ins Jahr 1940.
Im Juni 1940 nahm der Feldgendarmerietrupp (mot.) 17, im Bestand der 17. Infanterie Division, an den Kämpfen der „Bataille de Bourmont“ teil. Unter anderem wurde in den Wäldern um Biesles gekämpft. Wahrscheinlich kämpften dort auch Soldaten des 14e Regiment der Tirailleurs Senegaloises (auch Tirailleurs Senegalais-Senegalschützen genannt). Hat jemand weitere Erkenntnisse dazu?
Im Jahre 1953 spielt ein Horst Kirves eine Rolle. Kirves war eventuell bei der „Verwaltung des sowjetischen Vermögens in Deutschland“ (USIG oder USGAO ), es wird von einer Tätigkeit als Direktor gesprochen, beschäftigt. Kennt jemand diesen Mann oder beschäftigt sich jemand mit diesem Teil der SMAD?
Soweit einige Fragen für heute. Ich werde neue bestätigte Erkenntnisse natürlich weiter hier veröffentlichen.

1951 – 1953 Erklärungen


Zum vorstehenden Artikel gibt es durchaus Ergänzungsbedarf, wie ich aus einigen Reaktionen erkennen musste.
Da wäre zum Ersten die Erläuterung zu den Örtlichkeiten in der Komi ASSR, einen Ort namens Wessljana bzw. Wjeljana findet man auf keiner Landkarte. Ich weiß nicht, ob es sich um alte Transkriptionen oder einfach Fehler handelt, bei diesen Namen handelt es sich um das Gebiet um den Fluss Wesljana, der ein Nebenfluss des Wym ist.
In diesem Gebiet wurde Ende der 1940er Jahre die Petschora Eisenbahn, unter Einsatz von Gulag-Häftlingen, bis Workuta verlängert.
Mehrere Lager, in denen auch  deutsche Kriegsgefangene, sowie durch Sondertribunale verurteilte deutsche Häftlinge lebten, befanden sich in diesem Gebiet.
Die genaue Bezeichnung des Lagers, in dem mein Vater inhaftiert war, ist mir nicht bekannt.
Der im Brief an A. Gromyko benannte § 58/14 des sowj. Strafgesetzbuches beinhaltet den Tatbestand Konterrevolutionäre Sabotage. Das erklärt auch die Form der Verhaftung und der Untersuchungshaft.
Das Untersuchungsgefängnis in Karlshorst, war der SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland) unterstellt.
Über die Gründe für den Aufenthalt meines Vaters in Berlin, zur Zeit der Verhaftung, liegen mir keine Angaben vor.